Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – EventUnit GmbH
Standort: 8500 Frauenfeld, Schweiz
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Eventcontainer („EventUnit“), die zwischen der EventUnit GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie schriftlich vom Vermieter bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter einen Eventcontainer zur Verfügung. Die Lieferung, Auf- und Abbau sowie der Abtransport erfolgen durch den Vermieter oder durch beauftragte Partner.
3. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Eventcontainers an den Mieter.
- Sie endet mit der Rückgabe bzw. dem Abbau durch den Vermieter.
- Der Container kann ab 1 Tag bis auf unbestimmte Zeit gemietet werden.
- Verlängerungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
4. Preise und Zahlung
- Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
- Die Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt., sofern nicht anders angegeben.
- 50% der Mietsumme sind bei Vertragsabschluss fällig, der Restbetrag spätestens 10 Tage nach Aufbau.
- Bei langfristiger Miete kann der Vermieter monatliche Teilrechnungen stellen.
5. Lieferung, Aufbau und Abbau
- Die Lieferung erfolgt an den vereinbarten Ort in der Schweiz.
- Der Mieter ist verpflichtet, einen geeigneten Standort bereitzustellen (ebenerdig, tragfähig, frei zugänglich).
- Der Auf- und Abbau erfolgt ausschliesslich durch den Vermieter oder autorisierte Partner.
6. Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, den Eventcontainer pfleglich zu behandeln.
- Veränderungen am Container dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden.
- Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch, Vandalismus oder grobe Fahrlässigkeit entstehen.
7. Versicherung und Haftung
- Der Vermieter haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeitenden entstehen.
- Für Schäden am Container während der Mietdauer haftet der Mieter.
- Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietdauer eine geeignete Versicherung (z. B. Haftpflicht) sicherzustellen.
8. Rückgabe
- Der Container ist in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben.
- Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Bei nicht gemeldeten Schäden kann der Vermieter die Kosten nachträglich in Rechnung stellen.
9. Stornierung
- Wenn die Buchung mehr als 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird, entstehen keine Kosten.
- Bei einer Stornierung zwischen 30 und 14 Tagen vor Mietbeginn werden 50 Prozent des Mietpreises berechnet.
- Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn wird der volle Mietpreis fällig.
10. Höhere Gewalt
Kann die Leistung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Verbote) nicht erbracht werden, haftet der Vermieter nicht für Schäden oder Ausfälle. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, soweit keine Aufwendungen entstanden sind.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Frauenfeld (TG).
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.